Förderantrag

Förderkriterien & Antrag

Allgemeine Informationen

Kriterien für eine erfolgreiche Förderung

Die Basis bildet immer der vollständig aufgefüllte Förderantrag. Zusätzliches Informationsmaterial kann ergänzend eingereicht werden. Die Antragssprache entspricht Deutsch oder Englisch.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine positive Förderung auf der Bewertung mehrerer Kriterien basiert. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören:

  • Relevanter Bezug zu den strategisch ausgewählten SDGs  der Stiftung
  • Ausgewiesene Expertise der Projektverantwortlichen
  • Solides Umsetzungskonzept (Wirkung & Impact, Finanzierungsplan)
  • Bevorzugt gefördert werden Projekte in Liechtenstein selbst

Projekteinordnung

Impact-Matrix für Förderungen

Ausschlusskriterien beachten!

Wir nehmen keine Anträge entgegen für:

Antragsverfahren

Hilfestellung & Schritte

Wir bitten ausdrücklich darum, nur Förderanträge einzureichen, die den oben genannten Kriterien entsprechen. 

Vor Einreichung Ihres Förderantrags raten wir stets dazu, einen Blick auf die Liste an bestehenden Förderungen durch die LIFE Klimastiftung Liechtenstein zu werfen. 

1. Einreichung des
Antrags

Bitte schicken Sie uns eine den vollständig ausgefllten Projektantrag inkl. Informationsmaterial PER EMAIL an info@klimastiftung.li.
- Prüfen Sie bitte vorab unbedingt die Förder-/Ausschlusskriterien!
- Bitte Anfragen nur in Deutsch oder Englisch

2. Einordnung in die Impact-Matrix

Insofern der Förderantrag die Förderkriterien erfüllt, teilt die Geschäftsstelle das Projekt in das entsprechende Feld der Impact-Matrix ein. Die Impact-Matrix finden Sie weiter oben.

3. Entscheidung

Im Falle einer positiven Vorprüfung durch die Geschäftsstelle werden alle Anträge:
- ab CHF 5'000 dem Stiftungsrat zum Beschluss vorgelegt. Termine werden auf der Homepage bekanntgegeben.
- bis CHF 10'000 von der Geschäftsstelle fortlaufend entschieden.

4. Zusage

Sowohl bei einer Zusage als auch bei einer Absage wird der Antragstellende durch die Geschäftsstelle informiert. Nach einem positiven Entscheid wird eine Fördervereinbarung geschlossen und die individuellen Bedingungen zur Förderung festgehalten.

5. Durchführung

Während der Durchführung des Förderprojektes sollten der Geschäftsstelle regelmässig Updates zum Förderprojekt mitgeteilt werden. Hierbei geht es - neben einem proaktiven Projekt-Management - um die kontinuirliche Kommunikation der Stiftungsarbeit.

6. Abschluss

Am Ende der Förderperiode erstellen Sie einen Projektrückblick: Im Projektrückblick beschreiben Sie die Ergebnisse, erzielte Wirkung, Erfahrungen und Lernprozesse, die sich aus Ihrem Projekt ergeben haben.

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